Unsere Mietordnung
Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Ferienhauses bzw. einer Wohneinheit mit Inventar sowie die Nutzung des Gartens mit Sauna, Outdoorküche und Schwimmteich sowie die Müllabfuhr.
Der Mieter erklärt sich mit der Bestätigung seiner Buchung einverstanden, dass er sich an die Haus- und Badeordnung hält.
Mit der Reservierung des Ferienhauses bzw. einer Wohneinheit kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche, wie bspw. Sauna, Schwimmteich, Garten, Grillplatz und Outdoorküche im Rahmen der Haus- bzw. Sauna- bzw. Schwimmteichregelung, kostenfrei nutzen. Die Solebromino Tourismus GmbH behält sich das Recht vor, die öffentlichen Bereiche ohne Vorankündigung kurzfristig zu sperren. Im Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung.
Die Endreinigung ist nicht optional und wird im Mietvertrag extra aufgeführt.
Das Ferienhaus bzw. die Wohneinheit darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenanzahl bewohnt werden. Es dürfen nur Haustiere mitgebracht werden, wenn dieses vereinbart ist.
Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Wenn Voriges nicht eingehalten wird, ist die Solebromino Tourismus GmbH berechtigt den Mietvertrag umgehend und ohne Rückzahlung von eingezahlten Beträgen zu kündigen. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, der Solebromino Tourismus GmbH eventuelle Verluste und extra Kosten, die auf Grund einer Nichteinhaltung entstanden sind, zu erstatten.
Bei Vertragsabschluss schickt die Solebromino Tourismus GmbH dem Mieter den Mietvertrag zu. Die vereinbarte Miete ist entweder auf einmal oder in zwei Raten zu bezahlen. Wenn in zwei Raten, dann wie folgt:
- Die 1. Rate wird 10 Tage nach Buchung fällig und beträgt 35% der Miete
- Die 2. Rate wird spätestens 50 Tage vor Anreise fällig und beträgt die restlichen 65% der Miete plus optionale Extras.
Bei Vertragsabschluss weniger als 50 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort zu bezahlen. Die Zahlungsziele und Bankdaten für die Überweisung gehen aus dem Mietvertrag hervor. Falls die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Stornierung durch den Mieter betrachtet, in diesem Fall behält die Solebromino Tourismus GmbH sich das Recht vor, den Mietvertrag fristlos und ohne Vorankündigung laut den in den Mietbedingungen genannten Stornierungsgebühren zu stornieren.
Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrags an einen anderen Mieter
Eine Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrags ist bis zu 60 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von € 89,00 möglich. Umbuchungen des Reisezeitraums sind nur im gleichen Kalenderjahr möglich. Eine spätere Umbuchung oder Übertragung wird als Stornierung betrachtet und es gelten in dem Fall die oben erwähnten Stornobedingungen.
Änderungen zum Mietvertrag
Eine Vertragsverlängerung oder eine Änderung der Anzahl der Mitreisenden ist kostenlos möglich. Andere optionale Zusatzleistungen wie Bettwäschepakete usw. können vor Anreise nachbestellt oder kostenlos storniert werden.
Stornierung
Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit schriftlich stornieren, entweder per E-Mail an die E-Mailadresse auf dem Mietvertrag oder per Post. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Eingang dieser bei der Solebromino Tourismus GmbH. Sofern die Stornierung nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die unter das erweiterte Widerrufsrecht fallen, werden folgende Stornierungskosten berechnet:
- Stornierung bis 60 Tage vor Anreise – 0% des Mietbetrags
- Stornierung 30–59 Tage vor Anreise – 50% des Mietbetrags
- Stornierung weniger als 29 Tage vor Anreise – 100% des Mietbetrags
Eventuelle Umbuchungsgebühren werden nicht zurückerstattet. Beträge für optionale Zusatzleistungen wie Bettwäsche und ähnliches werden zurückerstattet. Bei Mietverträgen aus einer Umbuchung werden die Stornierungskosten nach dem höheren Betrag berechnet.
Erweitertes Widerrufsrecht vor Anreise
Der Mietvertrag kann ohne Stornierungsgebühr widerrufen werden, im Falle, dass der Aufenthalt des Mieters im gemieteten Ferienhaus bzw. Wohneinheit unmöglich oder erheblich erschwert wird:
- Infolge des Todes der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitreisenden Personen oder ihrer Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern oder aufgrund einer akuten Krankheit oder einer schweren Verletzung, die eine Krankenhauseinweisung, eine ärztlich verordnete Bettruhe oder vergleichbares erfordert. Akute Krankheit bedeutet eine neu auftretende Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu auftretende schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
- Wenn innerhalb eines Zeitraums von bis zu 2 Wochen vor Anreisedatum erhebliche Schäden durch Feuer oder Einbruch im privaten Haus/Wohnung des Mieters oder durch Feuer, Einbruch oder vertragswidrige Arbeitsunterbrechung im eigenen Geschäft des Mieters entstanden sind.
Voraussetzung für die gebührenfreie Stornierung durch den Mieter ist:
- Dass der Mieter die Solebromino Tourismus GmbH innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Grundes schriftlich über die Stornierung informiert hat und dass die Stornierung der Solebromino Tourismus GmbH vor der auf dem Mietvertrag angegebenen Ankunftszeit mitgeteilt wurde.
- Dass die Solebromino Tourismus GmbH innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach Benachrichtigung einen Nachweis über das zur Stornierung berechtigende Ereignis erhält. Z.B. durch ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Polizeibericht. Die Gebühren für den Nachweis sind vom Mieter zu tragen.
Der Mieter kann den Mietvertrag gemäß den oben genannten Bedingungen vom Zeitpunkt der Buchung bis zum auf dem Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt der Ankunft kündigen.
Wenn der Mieter den Mietvertrag gemäß den oben genannten Bedingungen kündigt, wird der volle Mietbetrag abzüglich der bezahlten Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Kündigung des Mieters entstehen können, sind für die Solebromino Tourismus GmbH unerheblich. Mieter werden gebeten, sich bezüglich einer Versicherung an ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden. Bei Fragen zur Kündigung des Mietvertrags wenden Sie sich bitte an die Solebromino Tourismus GmbH.
Die Möglichkeit des Mieters, den Mietvertrag zu kündigen (ohne Zahlung der Stornogebühr), gilt nicht:
- Wenn der Grund für die Stornierung bekannt war oder vorhersehbar war, als der Aufenthalt gebucht wurde.
- Wenn eine Entschädigung für die Kosten des Mieters für den Mietvertrag von einem anderen Partner gemäß den Reisebedingungen, gesetzlichen
Bestimmungen, Konventionen oder Reisegarantien verlangt werden kann. - Wenn die Entschädigung für die Mietkosten des Mieters durch eine Versicherung ausgezahlt wurde.
- Wenn der Grund für die Stornierung eine bereits bestehende Krankheit ist, bei der innerhalb von zwei (2) Monaten vor Abschluss des Mietvertrags Symptome aufgetreten sind und/oder eine Behandlung eingegangen ist.
- Wenn ein Arzt den Mieter oder seine Mitreisenden zum Zeitpunkt der Buchung des Aufenthalts von Reisen abgeraten hat.
- Wenn die Stornierung darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter oder seine Mitreisenden für die Reise erforderliche Bedingungen nicht erfüllen
kann, z.B. Pässe, Visa, Impfungen oder dergleichen. - Wenn die Stornierung einer Pandemie geschuldet ist.
Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Wohneinheit sorgfältig zu behandeln und das Haus bei Abreise in einem aufgeräumten und gereinigten Zustand zu verlassen. Die Spülmaschinen müssen geleert sein, der Müll entsprechend der Mülltrennung in den jeweiligen Tonnen hinter dem Haus entsorgt sein und die Asche der benutzten Öfen muss ebenfalls in die dafür vorgesehene Tonne entsorgt werden. Das Gartenmobiliar muss wieder an seinem Platz stehen. Der Grill und die Outdoorküche müssen gereinigt sein. Werden Haustiere mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, die Tierhaare vor Abreise zu beseitigen – auch wenn eine Endreinigung in der Miete enthalten ist.
Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Solebromino Tourismus GmbH umgehend und unverzüglich darüber zu informieren.
Es besteht für die Solebromino Tourismus GmbH keine Haftpflicht gegenüber dem Mieter und dessen Eigentum. Der Mieter trägt somit selbst die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthalts.
Bei Verlust des Zimmer-/Hausschlüssels behält sich die Solebromino Tourismus GmbH das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Gast die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Verbrauchskosten
Die Verbrauchskosten für z.B. Strom, Öl, Wasser oder ähnliches sind, wenn nicht anders angegeben, in der Miete enthalten.
Kaution
Die Solebromino Tourismus GmbH erhebt im Normalfall keine Kaution. Jedoch behält sie sich das Recht vor, in Sonderfällen eine Kaution zu erheben.
Eine Kaution wird spätestens 14 Tage nach der Abreise zurückgezahlt, sofern das Haus vorschriftsgemäß hinterlassen worden ist.
Reklamationen
Sollte es in Verbindung mit dem Ferienhaus bzw. Wohneinheit wider Erwarten zu Reklamationen kommen, sind diese umgehend und unverzüglich der Solebromino Tourismus GmbH mitzuteilen. Ist ein Besuch von einem Servicemitarbeiter erforderlich, dürfen Haustiere nicht allein im Ferienhaus zurückgelassen werden, da in solchen Fällen der Servicemitarbeiter nicht das Haus betritt.
Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes des Ferienhauses sind der Solebromino Tourismus GmbH sofort bei Ankunft und vor Einzug in das Ferienhaus bzw. Wohneinheit mitzuteilen. Wir werden danach schnellstmöglich die Ferienwohnung besichtigen und eventuell eine zusätzliche Reinigung veranlassen.
Bei Anreise nach 18.00 Uhr verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.
Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Sofern das Ferienhaus bzw. die Wohneinheit auf Grund von höherer Gewalt, die für die Solebromino Tourismus GmbH bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, nicht vermietbar ist, ist die Solebromino Tourismus GmbH berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu stornieren. Der Mieter bekommt dann die bereits gezahlten Kosten erstattet.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Mietbedingungen sollen in Textform erfolgen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten bezüglich des Mietverhältnisses gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Schwerin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.